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Teilwertabschreibung: Wertaufholung bei GmbH-Beteiligung
Die Beteiligung mit mehr als 20 % am Nennkapital einer Kapitalgesellschaft stellt gem. nrkr. NWB XAAAE-69557 (BFH-Az.: IV R 19/14) einen eigenständigen Vermögensgegenstand dar, der als einheitliches Wirtschaftsgut behandelt wird. Für die Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung auf die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist der Vergleich zwischen den Anschaffungskosten der Beteiligung und dem Teilwert der Beteiligung auch dann maßgeblich, wenn nach der Teilwertabschreibung eine Kapitalherabsetzung und eine Kapitalerhöhung stattgefunden haben (Bezug: § 3 Nr. 40 Buchst. a, § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG 2002; § 271 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Hintergrund: Teilwertabschreibungen sind in den Folgejahren stets durch Zuschreibungen bis zur Obergrenze der Anschaffungs- oder Herstellungskosten rückgäng...