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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 1214

Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Aufsichtsratsvergütungen

Zekiye Kaya und Christoph Josef Maier

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB LAAAE-79696Die Fragen nach der Besteuerung von Aufsichtsräten stellen sich primär im Zusammenhang mit der Aktiengesellschaft, da bei dieser die Bildung eines Aufsichtsrats gem. §§ 95 ff. AktG zwingend vorgeschrieben ist. Aber auch für Beiratsmitglieder einer GmbH sind die Besteuerungsfragen von Bedeutung, zumal Familienunternehmen von der Möglichkeit, einen fakultativen Aufsichtsrat bzw. Beirat zu bilden, zunehmend Gebrauch machen. Praktikable Kriterien für die ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung der Aufsichtsratsvergütungen liefern die aktuellen Verwaltungsanweisungen.

Ausführlicher Beitrag s..

Ebene der beaufsichtigten Körperschaft

[i]Zur Hälfte als Betriebsausgabe abziehbarAuf Ebene der beaufsichtigten Körperschaft stellen die an die Überwachungsorgane gezahlten Vergütungen an sich Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG dar. Allerdings beschränkt § 10 Nr. 4 KStG deren Abziehbarkeit auf die Hälfte. Das Abzugsverbot gilt für alle Körperschaften, die Vergütungen an Mitglieder ihres Aufsichtsrats, Verwaltungsrats, Grubenvorstands oder an andere mit der Überwachung der Geschäftsführung beauftragte Personen gewähren. Zu den Vergütungen i. S. des § 10 Nr. 4 KStG gehören einmalige oder laufende Vergütungen, Sitzungsgelder, Tagegelder, Reisegelder...