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Hinweispflicht auf drohende Verjährung von Regressansprüchen gegen Vorberater
[i]OLG Schleswig- Holstein, Urteil vom 18. 7. 2014 - 17 U 21/14Der Umfang der Hinweis- und Belehrungspflicht des Steuerberaters wird durch den Gegenstand und die Reichweite des erteilten Mandats bestimmt. Müsste ein Steuerberater Vorgänge, die ihm lediglich bei Gelegenheit des erteilten Auftrags bekannt geworden sind, jedoch in keiner unmittelbaren Beziehung zu der von ihm übernommenen Aufgabe stehen, jeweils dahin untersuchen, ob sie Veranlassung zu einem Rat oder Hinweis an den Mandanten geben, würde das zu einer erheblichen Ausweitung der geschuldeten Tätigkeit und damit gerade auf dem komplexen und unübersichtlichen Gebiet des Steuerrechts zu einer untragbaren Verschärfung der Anforderungen an die vertragliche Hauptleistung führen (vgl. , BGHZ 128 S. 358). Vor diesem [i]Zum Verjährungsbeginn bei Falschberatung Berners, NWB 40/2014 S. 3027Hintergrund ist deshalb auch ein Steuerberater ohne gesondertes Mandat selbst dann nicht verpflichtet, auf die Möglichkeit der Verjährung von Regressansprüchen gegen den Vorberater hinzuweisen, wenn dessen Fehlbeurteilung für ihn ohne Weiteres ersichtlich war.
Der Senat hält vorliegend die Entscheidung des zur Hinweispflicht auf die Verjährung von Regressansprüchen gege...