Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erlass von Nachzahlungszinsen nach vorgenommener Verrechnungspreiskorrektur
Konsequenzen für die Praxis aus dem
In seinem Urteil vom hat der BFH entschieden, dass Nachzahlungszinsen aufgrund einer Verrechnungspreiskorrektur nicht aus Billigkeitsgründen zu erlassen sind, wenn im anderen beteiligten Staat eine entsprechende Erstattungsnorm fehlt. Der BFH bestätigt damit seine bisherige Rechtsprechung, dass es bei der Beurteilung einer (Un)billigkeit nicht auf die Verhältnisse eines anderen Rechtssubjektes ankommt. Es wird eine isolierte Betrachtung des konkreten Steuerverhältnisses des jeweiligen Zinsschuldners vorgenommen.
A. Sachverhalt
Das Urteil ist Ergebnis der Revision gegen die erstinstanzliche Klage beim ). Geklagt hatten Eheleute, bei denen der Kläger Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus der Beteiligung an einer inländischen KG erzielte. Diese inländische KG erzielte Einkünfte aus Geschäftsbeziehungen mit einer österreichischen Schwestergesellschaft (GesmbH). Durch eine tatsächliche Verständigung wurde festgestellt, dass die Verrechnungspreise in den Jahren 1997-1999 zwischen der KG und der GesmbH zu Lasten der KG zu niedrig waren. Daraufhin erhöhte die Betriebsprüfung die dem Kläger zuzurechnenden Beteiligun...