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Vereinfachungsregelung für die Umsatzsteuer auf Altteile
Leserfrage
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Frage
Der [i]Rechnung mit Altteilesteuer Spediteur S lässt seinen Lkw in der Kfz-Werkstatt K wegen einer defekten Lichtmaschine reparieren und erhält die folgende Rechnung:
Tabelle in neuem Fenster öffnen
Lieferung und
Montage einer Austauschlichtmaschine | 2.000,00 € |
zuzüglich 19 % MwSt | 380,00 € |
Altteile
Mehrwertsteuer* | 28,50
€ |
Summe | 2.408,50
€ |
*Bemessungsgrundlage 10 % von 1.500,00 € = 150 €
davon 19 %. |
Wie [i]USt-Belastung höher als 19 % und Aufzeichnungspflichten ist die Umsatzsteuer rechtlich einzuordnen, da sie letztlich mehr als 19 % beträgt? Wie muss die Vorsteuer richtig verbucht werden, um die Aufzeichnungspflichten nach § 22 UStG zu erfüllen und eine zutreffende Erfassung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung sicherzustellen?
Antwort
I. Vereinfachungsregelung für Austauschteile
Die [i]Vereinfachung bei Verwendung reparierter Austauschteile Berechnung der Umsatzsteuer beruht auf einer von der Finanzverwaltung mit der Kraftfahrzeugwirtschaft getroffenen Vereinfachungsregelung im Zusammenhang mit Austauschlieferungen:
Werden defek...