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BFH 17.7.2014 VI R 2/12, BBK 22/2014 S. 1044

Steuerrecht | BFH hält Abzugsverbot für Berufsausbildungskosten für verfassungswidrig

Der VI. BFH-Senat hält das Abzugsverbot für Kosten der erstmaligen Berufsausbildung bzw. des Erststudiums gemäß § 9 Abs. 6 EStG für verfassungswidrig und hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen. Dieses muss nun entscheiden, ob derartige Aufwendungen als vorweggenommene Werbungskosten oder vorweggenommene Betriebsausgaben absetzbar sind.

Nach [i]Abzugsverbot ist Reaktion auf BFH-Rechtsprechung § 9 Abs. 6 und § 12 Nr. 5 EStG sind Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium weder als Werbungskosten noch als Betriebsausgaben abziehbar. Ausnahme: Die Berufsausbildung oder das Erststudium finden im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt.

Dieses gesetzliche Abzugsverbot wurde im Jahr 2011 rückwirkend ab VZ 2004 eingeführt . Damit reagierte der Gesetzgeber auf die Rechtsprechungsänderung des BFH im J...