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Bilanzierung | Neubewertung einer Ansammlungsrückstellung bei Vertragsverlängerung
Ein Pächter muss eine Ansammlungsrückstellung wegen einer Beseitigungsverpflichtung neu berechnen, wenn der Pachtvertrag vor dem Bilanzstichtag verlängert worden ist. Es kommt dann nämlich sowohl zu einer Verteilung der Kosten auf einen längeren Zeitraum als auch zu einer höheren Abzinsung. Die [i]Verlängerung des Pachtvertrags vor dem Bilanzstichtag bisherige Rückstellung ist insoweit gewinnerhöhend aufzulösen.
Nach dem BFH ist zu jedem Bilanzstichtag eine Neubewertung der Rückstellung geboten. Bei Ansammlungsrückstellungen im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. d EStG führt dies [i]Stichtagsbezogene Bewertung bei einer Vertragsverlängerung zu einer Neuverteilung der Kosten und zu einer längeren Restlaufzeit, die für die Abzinsung im Sinne von § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG maßgeblich ist.
A [i]Neuverteilung des Rückstellungsbetrags bildet zum eine Rückstellung in Höhe von 240.000 € für eine Beseitigungsverpflichtung aufgrund eines im Jahr 2000 ...