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Die Prüfung des Abhängigkeitsberichts
Anforderungen an den Abschlussprüfer eines abhängigen Unternehmens
Aktionären, Gläubigern und Funktionsträgern einer AG oder KGaA, die sich über einen Beherrschungs- oder einen Gewinnabführungsvertrag entsprechend § 291 AktG einem herrschenden Unternehmen unterordnen, sind die Folgen dieser Abhängigkeit klar. Fehlen aber solche vertraglichen Vereinbarungen, dann sollen nach dem Willen des Gesetzgebers abhängige Gesellschaften vor möglichen benachteiligenden Rechtsgeschäften und Maßnahmen des beherrschenden Unternehmens geschützt werden. Im „Bericht des Vorstandes über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen“ sind nach § 312 AktG Leistung und Gegenleistung solcher Rechtsgeschäfte und die Gründe, Vor- und Nachteile getroffener oder unterlassener Maßnahmen aufzulisten und zu quantifizieren. Der Rechtsanspruch für den Nachteilsausgleich nach § 311 Abs. 2 AktG führt damit zu einer möglichen Haftung des Vorstands der beherrschenden Gesellschaft. Unter diesem Blickwinkel ist der Abhängigkeitsbericht bei der Prüfung des Jahresabschlusses vom bestellten Abschlussprüfer sorgfältig zu prüfen.
Dißars, Aufstellung und Prüfung des Abhängigkeitsberichts nach AktG, StuB 2014 S. 530 NWB ZAAAE-69471
Bezüglich des Abhängigkeitsberichts ist die enge zeitliche und inhaltl...