Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFuP Nr. 5 vom Seite 459

Der Erfüllungsbetrag bei der Bewertung von Rückstellungen in Handels- und Steuerrecht – Berücksichtigung künftig erwarteter Preis- und Kostensenkungen?

Von Univ.-Prof. Dr. Stephan Meyering und und M.Sc. Matthias Gröne, FernUniversität in Hagen

Auch nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) ist die Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensenkungen bei der Bewertung von Rückstellungen weithin ungeklärt. Dies gilt für das Handels- und auch für das Steuerrecht. In diesem Beitrag wird der Frage nachgegangen, ob und ggf. inwieweit künftig erwartete Preis- und Kostensenkungen bei der Bewertung von Rückstellungen im Handels- und Steuerrecht zu berücksichtigen sind. Es zeigt sich, dass für die Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensenkungen bei der Bewertung von Rückstellungen grundsätzlich kein Raum bleibt. Wesentlicher Grund ist, dass der unter der Prämisse des Kapitalerhalts stehende Jahresabschlusszweck der Ermittlung einer Ausschüttungsbemessungsgrundlage der Auskehrung unsicherer Vermögensmehrungen deutliche Grenzen setzt. Dies gilt handels- und steuerrechtlich.

1 Einleitung

Im Zuge des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat der Gesetzgeber die Vorschriften zur Bewertung von Rückstellungen wesentlich modifiziert. Neben der Einführung eines Abzinsungsgebots für langfristige Rückstellungen erfolgte auch eine Anpassung des allgemeinen Bewertungsmaßstabs. Nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB sind Rückstellungen nunmehr in Höhe des...