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NWB direkt Nr. 47 vom Seite 1191

Zufluss von Tantiemen beim Gesellschafter-Geschäftsführer

Martin Skalecki

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB ZAAAE-78984Die Nichtauszahlung einer Tantieme kann nach der divergierenden Rechtsprechung des I. Senats und des VI. bzw. VIII. Senats des BFH zu unterschiedlichen Bewertungen auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene mit unerwünschten steuerlichen Nachteilen führen. Das (BStBl 2014 I S. 860) soll zu einer einheitlichen Rechtsanwendung führen. Die Finanzgerichtsbarkeit ist an diese Verwaltungsanweisung jedoch nicht gebunden.

Ausführlicher Beitrag s..

Zuflussfiktion auf der Gesellschafterebene:[i]Fälligkeit mit Feststellung des JahresabschlussesEine Einnahme aus einer Tantieme ist grds. erst bei Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht (bspw. Auszahlung oder Gutschrift) zu berücksichtigen. Bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern kann nach der Rechtsprechung des VI. und VIII. Senats des BFH ein Zufluss von Einnahmen auch ohne Zahlung oder Gutschrift bereits früher vorliegen, so dass dem beherrschenden Gesellschafter eine eindeutige und unbestrittene Forderung gegen die eigene Kapitalgesellschaft bereits mit deren Fälligkeit zufließt, sofern die Vertragsparteien nicht vorher eine zivilrechtlich wirksame und fremdübliche abweichende Fälligkeit im Anstellungsvertrag ...