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Einkommensteuer | Gewerbliche Berufstätigkeit eines Politikberaters
Liegt der Schwerpunkt der Berufstätigkeit eines Steuerpflichtigen in der umfangreichen Informationsbeschaffung rund um spezielle aktuelle Gesetzgebungsvorhaben und der S. 3523diesbezüglichen Berichterstattung gegenüber seinen Auftraggebern, erzielt er damit gemäß Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er übt weder eine schriftstellerische noch eine wissenschaftliche oder eine journalistenähnliche Tätigkeit aus.
Berufe, die sich nicht in die üblichen und bekannten Schemata einordnen lassen, bereiten immer wieder Probleme bei der Abgrenzung der gewerblichen von der freiberuflichen Tätigkeit. Im Streitfall hatte sich der Kläger erfolglos gegen die Gewerbesteuermessbescheide gewandt, obwohl er in den Streitjahren (1998 bis 2002) auch schon eine gewisse Entlastung durch die ...