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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 21 | Gemischte Aufwendungen: Feier anlässlich 30. Geburtstag und Steuerberater-Bestellung

Der VI. Senat des BFH muss klären, ob die Kosten für eine Feier anlässlich des 30. Geburtstags und der Bestellung zum Steuerberater (sog. Doppelanlass) im Hinblick auf die Aufgabe des absoluten Abzugs- und Aufteilungsverbots für gemischte Aufwendungen durch den Großen Senat des BFH anteilig als Werbungskosten abziehbar sind.

Das nächste – ebenfalls beim BFH anhängige – Verfahren ist vielleicht auch in eigener Sache für Sie interessant.

Ein angestellter junger Kollege hatte seine Bestellung zum Steuerberater gefeiert. Er hatte dies mit einer Party anlässlich seines 30. Geburtstags verbunden. Die spannende Frage lautet: Ist ein anteiliger Werbungskostenabzug möglich?

Mehr als fünf Jahre ist es nun schon wieder her, dass der Große Senat des Bundesfinanzhofs das absolute Abzugs- und Aufteilungsverbot für gemischte Aufwendungen aufgegeben hat. In vielen Fällen ist aber immer noch unklar, ob eine Aufteilung erfolgen darf und wie dabei genau vorzugehen ist. Was Feiern mit einem doppelten Anlass angeht, erhoffen wir uns Aufklärung vom Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs – unter dem Aktenzeichen .