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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 17-19 | Künstlersozialabgabe: Spätzünder mit Sprengsatzpotenzial ab 2015

Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes (KSAStabG) wird die Prüfung der Pflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) erheblich intensiviert. Die korrekte Entrichtung der Künstlersozialabgabe wird ab 2015 bei allen Arbeitgebern mit mindestens 20 Arbeitnehmern alle vier Jahre durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung Bund kontrolliert. Kein Mandant kommt daher umhin, sich mit der Abgabe zu befassen.

Track 17 | Intensivierung der Prüfung der Melde- und Abgabepflichten ab 2015

Seit mehr als 30 Jahren existiert nun schon das Künstlersozialversicherungsgesetz. Dafür ist es bei erstaunlich vielen Unternehmen noch unbekannt. Es sieht aber ganz so aus, als sollte sich das bald ändern. Prof. Jens Michow und Dr. Johannes Ulbricht haben jüngst in einem NWB-Aufsatz die Künstlersozialabgabe als „Spätzünder mit Sprengsatzpotential” bezeichnet. Zu verdanken haben wir das dem Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes. Nur noch wenige Tage, dann ist es nämlich soweit: Ab 2015 wird die Prüfung der Melde- und der Abgabepflichten erheblich intensiviert.

Wir bringen Sie in den nächsten Minuten auf den aktuellen Stand. Die wichtigste Neuerung ist: Die rund 3.000...