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Track 05 | Bilanzierung: § 6b-Rücklagen bei Veräußerung eines Mitunternehmeranteils
Das FinMin Schleswig-Holstein weist in einer aktuellen Kurzinfo darauf hin, dass das Bilanzierungswahlrecht für die Bildung, Fortführung und Auflösung einer § 6b-Rücklage anlässlich der Veräußerung eines gesamten Mitunternehmeranteils auf der Ebene des veräußernden Gesellschafters durch die Abgabe entsprechender Bilanzen im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung auszuüben ist.
Zur Rücklage nach § 6b EStG hat sich jüngst das Schleswig-Holsteinische Finanzministerium geäußert.
§ 6b EStG ist in der Praxis von erheblicher Bedeutung. Die Vorschrift eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, die Sofortbesteuerung von Gewinnen zu vermeiden. Realisierte Gewinne, die aus der Veräußerung bestimmter – privilegierter – Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens stammen, können nach § 6b Abs. 1 EStG von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten gesetzlich definierter Reinvestitionsobjekte abgezogen werden. Durch diesen Gewinnabzug, der wie eine Sonderabschreibung wirkt, wird die durch den Veräußerungsgewinn bewirkte Erhöhung des Betriebsvermögens rückgängig gemacht. Wird der Gewinn im Jahr seiner Entstehung nicht auf ein Reinvestitionsobjekt übertragen, kann stattdessen nach § 6b Abs. 3 EStG bis zur Höhe des volle...