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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 25 | Kindergeld: Beibehaltung des Wohnsitzes im Inland bei Studium in Türkei oder USA

Zwei FG haben sich jüngst mit der Frage befasst, ob ein im außereuropäischen Ausland studierendes Kind ausnahmsweise auch dann seinen inländischen Wohnsitz beibehält, wenn es nicht die gesamte ausbildungsfreie Zeit in Deutschland verbringt, weil dies die finanziellen Verhältnisse nicht erlauben. Das FG München hat in einem derartigen Fall den Kindergeldanspruch der Eltern verneint (NZB anhängig), das FG Berlin-Brandenburg hingegen bejaht (Revision anhängig).

Bei dem nächsten anhängigen Verfahren geht es um den Anspruch der Eltern auf Kindergeld für ein Kind, das ein Studium im außereuropäischen Ausland absolviert.

Nach § 63 EStG werden Kinder nur dann steuerlich berücksichtigt, wenn sie einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet.

Das Finanzgericht München hatte jüngst über eine Tochter zu entscheiden, die ein mehrjähriges Theologiestudium in Istanbul absolvierte. Nach ihrem Abschluss hatte sie vor, nach Deutschland zurückzukehren. Nach Meinung des FG besagt dies allein jedoc...