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EU | Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs
[i]EU-Richtlinienentwurf COM(2013) 348 vom Juni 2013 unter http://go.nwb.de/2co8dDer EU-Finanzministerrat (ECOFIN) hat am dem Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU zugestimmt (Richtlinienentwurf COM(2013) 348). Damit soll ab dem innerhalb der EU der automatische Informationsaustausch auf Dividenden, Veräußerungsgewinne, sonstige Kapitalerträge und Kontoguthaben ausgedehnt werden. Dies soll bereits Daten für das Gesamtjahr 2016 beinhalten. Die Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs soll nun nicht im Rahmen der Zinsrichtlinie erfolgen, sondern in die Amtshilfe-Richtlinie integriert werden. Offen ist bisweilen das Verhältnis dieses automatischen Informationsaustauschs zu bilateralen Abkommen (etwa den DBA mit Liechtenstein, Österreich und der Schweiz), die dem Steuerpflichtigen einen (anonymen) Quellensteuerabzug ermöglichen. ...