IWB Nr. 21 vom Seite 1

Sterbehilfe für das Bankgeheimnis

StB Christian Rohde | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Über [i]Staaten schließen Allianz gegen Steuerbetrug50 Länder haben am beim Jahrestreffen des Globalen Forums für Transparenz und Informationsaustausch ein Bündnis für den automatischen Austausch von Steuerinformationen geschlossen. Danach sollen alle teilnehmenden Länder ihre Finanzinformationen automatisch einmal im Jahr austauschen. Mit dem Abkommen sollen Steuerhinterziehungen in Zukunft deutlich schwieriger werden. Ab 2017 werden automatisch Daten zur Identität ausländischer Kontoinhaber sowie über die Erträge, die über das Konto im Ausland erzielt wurden, ausgetauscht. Beteiligt an dem Abkommen waren unter anderem alle EU-Staaten, aber auch vermeintliche Steueroasen wie Liechtenstein, Bermuda und die Cayman Islands. Weitere Staaten wie die Schweiz haben bereits signalisiert, zu einem späteren Zeitpunkt folgen zu wollen. Für Steuerbetrüger wird die Luft damit dünner. Die Wirksamkeit im Kampf gegen Steuerhinterziehungen wird allerdings entscheidend davon abhängen, wie das Abkommen in allen Ländern, die es unterschrieben haben, tatsächlich umgesetzt wird. Als eine Folge des Abkommens könnte der rechtlich umstrittene und immer wieder kontrovers diskutierte Ankauf von Steuer-CDs aus dubiosen Quellen in der Zukunft unnötig sein. Offen bleibt auch die Zukunft der Abgeltungsteuer in Deutschland. Der frühere Finanzminister Peer Steinbrück rechtfertigte den niedrigen Steuersatz im Rahmen der Abgeltungsteuer mit dem berühmt gewordenen Satz „Lieber 25 % von X als 42 % von nichts“. Durch den avisierten Informationsaustausch sei die Rechtfertigung für eine bevorzugte Besteuerung von Kapitalerträgen nach Ansicht der SPD dann aber in Zukunft nicht mehr gegeben.

[i]Top-Beitrag: Update 2014 zum OECD-Musterabkommen und -kommentarDie meisten der von Deutschland abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen folgen dem Musterabkommen der OECD, auch die deutsche Verhandlungsgrundlage basiert auf dem OECD-MA. Am hat die OECD eine Überarbeitung des Musterabkommens und des Musterkommentars veröffentlicht. Die Änderungen sind weitgehend redaktioneller Art, der überarbeitete OECD-Musterkommentar enthält jedoch einige nützliche Klarstellungen und Definitionen. Die Änderungen aus dem BEPS-Projekt werden erst in der nächsten Überarbeitung im Vordergrund stehen. Der Top-Beitrag von Anger und Wagemann stellt die wichtigsten Änderungen durch das Update 2014 dar und schildert die praxisrelevanten Auswirkungen.

[i]Nachbesserungen an § 50i EStG Mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom sollte durch Einführung des § 50i EStG eine Entstrickungsbesteuerung in bestimmten Fällen der Übertragung von Wirtschaftsgütern oder Anteilen in eine gewerblich geprägte Personengesellschaft sichergestellt werden. Zwei identifizierte Schwächen der Regelung aus fiskalischer Sicht im Zusammenhang mit Einbringungsfällen und Umstrukturierungsmaßnahmen wurden nun im Rahmen des Kroatien-Anpassungsgesetzes vom nachgebessert. Salzmann erläutert in seinem Beitrag die praktischen Auswirkungen des erweiterten Anwendungsbereichs des § 50i Abs. 1 Satz 2 EStG.

Beste Grüße

Christian Rohde

Fundstelle(n):
IWB 21 / 2014 Seite 1
NWB XAAAE-78629