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Umsatzsteuer | Anforderung an Buchnachweis
Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i. V. mit § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen (Bezug: § 6 UStG; § 13 UStDV).
Der Unternehmer hat gem. § 6 Abs. 4 Satz 1 UStG die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung der Ausfuhrlieferung nachzuweisen, wobei das BMF mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen kann, wie der Unternehmer die Nachweise zu führen hat (§ 6 Abs. 4 Satz 2 UStG). Aufgrund dieser Ermächtigung hat der Unternehmer gem. §§ 8 ff. und § 17 UStDV einen Nachweis durch Belege ( Belegnachweis) und gem. § 13 UStDV einen Nachweis durch Aufzeichnungen ( Buchnachweis) zu führen. Erfüllt der Unternehmer die nach § 6 Abs. 4 UStG i. V. mit §§ 8 bis 17 UStDV bestehenden Nachweispflichten, ist er berechtigt, die Lieferung als...