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Prüfungsschema und Überdenkungsverfahren bei der Steuerberaterprüfung
(1) Die Bereitstellung eines Bewertungsschemas, das eine sinnvolle Hilfestellung für den nach § 24 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften berufenen Prüfer ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (Festhaltung am NWB SAAAE-45408, BFH/NV 2013 S. 1821). (2) Im Rahmen eines Überdenkungsverfahrens kann es dem Prüfer nicht verwehrt sein, seine Bewertung und seine damaligen Überlegungen zu erläutern und dabei Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen, die sich seiner ursprünglichen Bewertung nicht entnehmen lassen. Dabei lässt sich die Grenze zwischen der Erläuterung der bereits vorgenommenen Bewertung und einem Nachschieben bzw. Austausch von Gründen unter Heranziehung eines geänderten Bewertungssystems nicht für sämtliche Fälle genau festlegen. Vielmehr kann die Zulässigkeit nachträglich angebrachter Kritikpunkte nur unte...