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Offenlegung von Informationen durch Konzerne
Der Rat der EU hat am die Richtlinie über die Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen angenommen. Durch das EU-Parlament war die Richtlinie bereits im April 2014 angenommen worden. Aus der Umsetzung der Richtlinie werden dem Berufsstand der WP/vBP voraussichtlich zusätzliche Betätigungsfelder erwachsen:
In den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen Unternehmen und Konzerne von öffentlichem Interesse mit im Jahresdurchschnitt mehr als 500 Mitarbeitern. S. 819
Diese sollen im Lagebericht zukünftig eine nichtfinanzielle Erklärung aufnehmen, die mindestens Angaben zu Umwelt-, Sozial-, und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung enth...