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NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1170

Neues Beitragsrecht in der gesetzlichen Krankenversicherung

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-78529Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetz – GKV-FQWG) ist am veröffentlicht worden (BGBl 2014 I S. 1133). Die darin enthaltenen Regelungen betreffend die neuen Finanzierungsstrukturen wirken sich massiv auf die Entgeltabrechnung in den Personalbüros und Steuerberaterpraxen aus und treten am in Kraft.

Ausführlicher Beitrag s..

Senkung der gesetzlichen Beitragssätze

[i]Wesentliche GrundsätzeNach dem noch bis zum geltenden Recht betragen die Beitragssatzanteile der versicherungspflichtig Beschäftigten 8,2 % bzw. 7,9 % und der Arbeitgeberanteil jeweils 7,3 % bzw. 7 %. Zum wird der paritätisch aufzubringende Beitragssatz auf 14,6 % bzw. 14 % gesenkt. Um die insoweit entstehenden Einnahmeausfälle zu kompensieren, kann/muss jede Krankenkasse nach ihren individuellen Verhältnissen einen Zusatzbeitragssatz in ihrer Satzung festlegen.

Einführung eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrags

[i]Keine Festbeträge, sondern prozentuale AusgestaltungDer einkommensunabhängige Zusatzbeitrag („kleine Kopfpauschale“) und der damit verbundene steuerfinanzierte Sozialausgleich werden abgeschafft. Die Option der Auszahlung ...