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VGH Baden-Württemberg 18.08.2014 S 2258/13, NWB 46/2014 S. 3452

Gewerbesteuer | Erlöschen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts durch Anteilsübertragung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Hat das Finanzgericht im Verfahren über den Gewerbesteuermessbescheid rechtskräftig festgestellt, dass die steuerpflichtige Gesellschaft bürgerlichen Rechts nicht aufgrund eines notariellen Vertrags über die Abtretung sämtlicher ihrer Anteile an einen Dritterwerber erloschen und daher vor Bekanntgabe des Messbescheids keine Gesamtrechtsnachfolge eingetreten sei, ist das Verwaltungsgericht im Verfahren der Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen den später erlassenen Gewerbesteuerbescheid an die finanzgerichtliche Beurteilung dieser Vorfragen gebunden. Der Steuerschuldnerin ist daher der Einwand abgeschnitten, der Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde sei ihr deshalb nicht beka...