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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 3

Klage gegen Deutschland wegen Vorschriften zur Mehrwertsteuererstattung

Pressemitteilung der EU-Kommission vom 25. 9. 2014

Regierungsdirektor Peter Mann

Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission gibt es immer wieder. Die Kommission leitet ein solches Verfahren ein, wenn sie der Auffassung ist, dass eine nationale Regelung nicht im Einklang mit den Europarecht steht. Es kann damit grundsätzlich jeden Mitgliedstaat treffen. In der Vergangenheit hat es Deutschland schon öfter getroffen. Dieses Mal hat die Kommission das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für im Drittland ansässige Unternehmer im Visier. In der Pressemitteilung vom teilt die Kommission mit, dass sie die Bundesrepublik Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen wird.

A. Hintergrund

In § 61a UStDV ist das Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer geregelt. Danach können die im Drittland ansässigen Unternehmer die Vorsteuer für ihre Eingangsleistungen durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstatten lassen.

Voraussetzung für die Vergütung ist grundsätzlich, dass sie selbst im Inland keine steuerbaren Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 5 UStG bzw. nur steuerfreie Umsätze i. S. des § 4 Nr. 3 UStG ausgeführt haben (vgl. § 59 UStDV).

Gemäß § 61a UStDV können diese Unternehmer die Vorsteuervergütung nach amtlich vorgeschriebenem Vo...