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USt direkt digital Nr. 21 vom Seite 2

Anforderungen an den Buchnachweis bei Ausfuhrlieferungen

; veröffentlicht am 22. 10. 2014

Dipl.-Finanzwirt Ralf Walkenhorst

Um den Buchnachweis zu führen, kann es ausreichen, Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung zu verbuchen.

A. Leitsatz

Verbucht der Unternehmer Ausfuhrlieferungen auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung, kann dies ausreichen, um den Buchnachweis nach § 6 Abs. 4 UStG i. V. mit § 13 UStDV dem Grunde nach zu führen.

B. Sachverhalt

Der Kläger lieferte Gegenstände ins Ausland und verbuchte die Lieferungen als steuerfreie Ausfuhrlieferungen nach § 6 UStG auf einem separaten Konto unter Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung über die Ausfuhrlieferung.

Das FA behandelte die Lieferungen als steuerpflichtig, da der Unternehmer den Beleg- und Buchnachweis nicht erbracht habe und setzte entsprechend Umsatzsteuer fest.

Nach erfolglosem Einspruchsverfahren gab das FG der Klage statt. Es führte aus, dass der Unternehmer sowohl den Beleg- als auch den Buchnachweis erbracht habe. Der Buchnachweis ergebe sich daraus, dass die steuerfreien Ausfuhrlieferungen auf einem gesonderten Konto unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer aufgezeichnet worden seien. Mit der Erstellung der Anlagen zu den Rechnungen, vor der letzten ...