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Pkw-Überlassung an Gesellschafter-Geschäftsführer zur Privatnutzung
Maßgebliche Wertansätze und Vereinfachungsregelungen der Finanzverwaltung
Die steuerrechtliche Würdigung von Firmenwagengestellungen kann nahezu als betriebliches Alltagsgeschäft bezeichnet werden. Neben der lohn- bzw. ertragsteuerlichen Erfassung ist allerdings ebenso zu beachten, dass die Überlassung zur Privatnutzung umsatzsteuerlich gewürdigt werden muss. Der XI. Senat des BFH hat nunmehr zum jeweils maßgeblichen Wertansatz sowie zur Anwendung von Vereinfachungsregelungen geurteilt, die von der Finanzverwaltung für diesen Bereich getroffen wurden.
Firmenwagen eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Gestritten wurde für die Jahre 2004 bis 2006 über die umsatzsteuerliche Behandlung von jeweils auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenfahrzeugen. Von der klagenden GmbH waren dem an ihr zu 90 % beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer nacheinander zwei ihrer Pkw zur Verfügung gestellt worden. Im Arbeitsvertrag war ein Anspruch auf Überlassung eines Mittelklassewagens zur Nutzung S. 8sowohl für dienstliche als auch für private Fahrten eingeräumt worden. Ein Fahrtenbuch wurde nicht geführt. Lohnsteuerlich wurde ein geldwerter Vorteil angesetzt und monatlich der Besteuerung unterworfen. Ein Zuschlag nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG für Fahrten zwischen W...