Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 21 vom

Feststellung der Zahlungsunfähigkeit durch wirtschaftskriminalistische Beweisanzeichen

Patrick Schreiber

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Begriff der Zahlungsunfähigkeit und Feststellung

[i]Definition Zahlungsunfähigkeit [i]Schreiber, Nachweis der Zahlungsunfähigkeit mithilfe von Liquiditätsgraden, Teil 1: BBK 20/2013 S. 967 NWB LAAAE-46404, Teil 2: BBK 21/2013 S. 1024 NWB TAAAE-47353Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner nicht mehr in der Lage ist, die fälligen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die dabei an die Fälligkeit zu stellenden Voraussetzungen sind nicht allzu hoch.

[i]Abgrenzung zur Zahlungsstockung Der BGH grenzt die Zahlungsunfähigkeit jedoch von der – insolvenzrechtlich unerheblichen – Zahlungsstockung ab. Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Zeitraum überschritten ist, den eine kreditwürdige Person benötigt, um sich die fehlenden Mittel zu beschaffen. Dies ist regelmäßig ein Zeitraum von drei Wochen, solange die Deckungslücke nicht größer als 10 % ist.

Der Gesetzgeber schreibt keine bestimmte Methode zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit vor. Zwei Methoden haben sich entwickelt:

  • Die [i]infoCenter, Finanzplanung/Liquiditätsplanung NWB LAAAC-28642 betriebswirtschaftliche Methode ermittelt die Zahlungsunfähigkeit anhand eines zum Finanzplan erweiterten Liquiditätsstatus. In diesem werden die vorhandenen liquiden Mittel, die freien Kreditlinien und die im untersuchten Zeitraum erwarteten Einzahlungen (kurzfristige Forderungen) den im gleiche...