Arbeitshilfe November 2015

Annahme von Entschädigungsleistungen: Rechtsgrundlage für im Rahmen eines Vergleichs erbrachte Zahlungen ist der zivilgerichtliche Verfahrensausgang und nicht der streitbefangene Vertrag

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Ist die Anrufung von Zivilgerichten wegen Fragen der Rechte und Pflichten aus Verträgen dazu geeignet, dass fortan vereinnahmte Entgelte nicht mehr gewöhnliche Erfüllungsleistungen aus diesen Verträgen sind, sondern deshalb Entschädigungsleistungen sind, weil der zivilgerichtliche Verfahrensausgang eine neue Rechtsgrundlage schafft und die ursprüngliche Vertragsgrundlage dadurch weggefallen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-78157