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NWB direkt Nr. 45 vom Seite 1143

Außergewöhnliche Belastungen im Fall wissenschaftlich nicht anerkannter Behandlungsmethoden

Dr. Stephan Geserich

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-78046Mit Urteil vom - VI R 51/13 NWB GAAAE-75269 hat der BFH den Begriff „wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden“ i. S. von § 64 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. f EStDV i. d. F. des StVereinfG 2011 erstmals inhaltlich bestimmt. Danach ist eine Behandlungsmethode wissenschaftlich anerkannt, wenn Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen. Dies wird angenommen, wenn „die große Mehrheit der einschlägigen Fachleute (Ärzte, Wissenschaftler)“ die Behandlungsmethode befürworten und über die Zweckmäßigkeit der Therapie Konsens besteht. Dies setzt im Regelfall voraus, dass über Qualität und Wirksamkeit der Methode zuverlässige, wissenschaftlich nachprüfbare Aussagen gemacht werden können.

Ausführlicher Beitrag s..

Finanzgerichtliche Feststellungen

[i]Wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode?Ob einer Behandlungsmethode die wissenschaftliche Anerkennung fehlt und damit ein amts- oder vertrauensärztliches Attest für den Abzug entsprechender Aufwendungen nach § 33 EStG erforderlich ist, hat das Finanzgericht ggf. mit Hilfe eines Sachverständigen festzustellen. Denn eigene medizinische Sachkunde hat es insoweit regelmäßig nicht. Ein Rückgriff auf den Leistungskatalog der ge...