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BAG 21.10.2014 9 AZR 956/12, NWB 45/2014 S. 3384

Arbeitsrecht | Zusatzurlaub für ältere Arbeitnehmer zulässig

Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter zulässig sein (§ 10 Satz 3 Nr. 1 AGG). Bei der Prüfung, ob eine solche vom Arbeitgeber freiwillig begründete Urlaubsregelung dem Schutz [i]Steinheimer/ Krusche, NWB 10/2014 S. 701älterer Beschäftigter dient und geeignet, erforderlich und angemessen i. S. von § 10 Satz 2 AGG ist, steht dem Arbeitgeber eine auf die konkrete Situation in seinem Unternehmen bezogene Einschätzungsprärogative zu. Im entschiedenen Fall gewährte die Beklagte (Schuhproduktionsbetrieb) ihren in der Schuhproduktion tätigen Arbeitnehmern nach Vollendung des 58. Lebensjahres jährlich 36 Arbeitstage Erholungsurlaub und damit zwei Urlaubstage mehr als den jünger...