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Sog. cum/ex-Geschäfte – Übergang des wirtschaftlichen Eigentums beim Handel mit Aktien (BFH)
Der BFH hat über die vieldiskutierte Rechtsfrage der „Cum-ex-Geschäfte“ entschieden, einem Handel von Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Dividendenberechtigung rund um einen Dividendenstichtag, der bei bestimmter Gestaltung die Gefahr einer doppelten/mehrfachen Anrechnung von (einmal erhobener) Kapitalertragsteuer in sich trägt (; veröffentlicht am NWB PAAAE-74900).
Hintergrund:
Über das Urteil hatte der BFH bereits in einer Pressemitteilung vor Zustellung an die Klägerin berichtet. Dieses ungewöhnliche Vorgehen spiegelt die Brisanz wider.
Wie aus den Medien zu erfahren war, sind durch modellhafte sog. cum/ex-Geschäfte mit Aktien erhebliche Steuervorteile erzielt bzw. angestrebt worden, die bereits steuerstrafrechtlich verfolgt werden...