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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 110/14

Gesetze: UStG § 4 Nr. 21 a, MwStSystRL Art. 13 A Abs. 1i

Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen privater Bildungseinrichtungen: Rechtsnatur der Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde

Leitsatz

Die Entscheidung, ob eine Bildungseinrichtung auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet, obliegt der zuständigen Landesbehörde und unterliegt der Nachprüfung durch die allgemeinen Verwaltungsgerichte.

Die Entscheidung, ob die Voraussetzungen einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Einrichtung gegeben sind, obliegt der Prüfung durch die Finanzbehörden und der vollen Nachprüfbarkeit durch die Steuergerichte.

Fundstelle(n):
UStB 2014 S. 343 Nr. 12
AAAAE-77604

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