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Pfändungsschutz bei freiberuflicher Tätigkeit eines Rentners
Der BGH hat entschieden, dass die Einnahmen eines überschuldeten als Unternehmensberater tätigen Rentners auf Antrag bis zur Hälfte pfandfrei gestellt werden können. Die Regelung des § 850a Nr. 1 ZPO soll die Motivation des Schuldners erhalten und ihn erkennen lassen, dass eine überobligatorische Tätigkeit wirtschaftlich sinnvoll sein kann ( NWB CAAAE-70237).