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NWB direkt Nr. 44 vom Seite 1124

Berufsrechtliche Grenzen zulässiger Werbung

Hans-Günther Gilgan

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB BAAAE-77352 Der Steuerberatermarkt ist heute ein Käufermarkt. Mandate werden vielfach durch Verdrängung von anderen Berufsangehörigen aus dem Mandat erworben. Das funktioniert ohne entsprechende (Empfehlungs-)Werbung nicht, weshalb der Werbung ein ständig wachsender Stellenwert zukommt. Erlaubt ist Werbung, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (§ 57 Abs. 1 und 57a StBerG und § 43b BRAO).

Ausführlicher Beitrag s..

Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit

[i]Hinweise z. B. auf Leistungsangebot und TätigkeitsschwerpunkteAls Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit gelten z. B. Hinweise auf das Leistungsangebot, Tätigkeitsschwerpunkte, Hinweise auf Zertifikate, Berufserfahrung sowie auf sachliche Betriebsmittel, Angaben zur Praxis und zur Person des Steuerberaters.

Sachliche Unterrichtung

[i]Unterscheidung zwischen inhaltlicher und formeller SachlichkeitSachlich ist eine Unterrichtung, wenn sie dem Interesse des Mandanten dient. Das Sachlichkeitsgebot verlangt jedoch keine auf die Mitteilung nüchterner Fakten beschränkte Werbung ( NWB OAAAB-96957). Im Übrigen ist zwischen inhaltlicher und formeller Sachlichkeit zu unterscheiden.

Inhaltliche Sachlichkeit

[i]Zutreffende, objektiv nachprüfbare UnterrichtungInhal...