Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 26.6.2014 VI R 41/13, NWB 44/2014 S. 3299

Lohnsteuer | Anwendbarkeit des Rabattfreibetrags auf Fahrvergünstigung der Deutschen Bahn AG für Ruhestandsbeamte

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auf Fahrvergünstigungen, die die Deutsche Bahn AG Ruhestandsbeamten des Bundeseisenbahnvermögens gewährt, ist gem. § 12 Abs. 8 des Deutsche Bahn Gründungsgesetzes der Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 EStG entsprechend anwendbar. (2) Der Altersentlastungsbetrag ist nicht auf steuerfreie Einkünfte anwendbar.

Anmerkung:

Nach § 12 Abs. 8 des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft (DBGrG) gilt § 8 Abs. 3 EStG für die [i]Grundlagen „Sachzuwendungen an Arbeitnehmer“ NWB IAAAE-67929 Beamten und die Ruhestandsbeamten des früheren Sondervermögens Deutsche Bundesbahn entsprechend. Diese Vorschrift hatte das Finanzgericht wohl übersehen und deshalb entschieden, dass eine Steuerfreiheit der Fahrvergünstigungen gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 EStG bei fehlender Identität zwischen Zuwendenden und A...