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BFH 15.7.2014 X R 41/12, NWB 44/2014 S. 3298

Einkommensteuer | Auf einem Vermächtnis beruhende Leistungen einer Stiftung an Destinatäre

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wiederkehrende Bezüge, die ein Steuerpflichtiger aufgrund eines Vermächtnisses von einer gemeinnützigen, vom Erblasser mit Vermögen ausgestatteten Stiftung erhält, sind dem Grunde nach gem. § 22 Nr. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz Buchst. a EStG steuerbar. Der Höhe nach ist die Besteuerung allerdings auf den Ertragsanteil begrenzt. (2) Will das Finanzgericht im Fall einer Abänderungsklage die Steuerberechnung gem. § 100 Abs. 2 Satz 2 FGO dem Finanzamt übertragen, muss es über die Klage in einem Umfang entscheiden, dass dem Finanzamt nur noch die Berechnung des Steuerbetrags überlassen bleibt.

Anmerkung:

Obwohl die Revisionen beider Beteiligter zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung des Rechtsstreits führten, hat der BFH das Urteil des Finanzgerichts in d...BStBl 1998 II S. 758BStBl 1998 I S. 1446