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NWB Nr. 44 vom Seite 3319

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen sowie bei Zwischenvermietern

BFH bestätigt Verfassungsmäßigkeit

Thomas Schöneborn

[i]Karrenbrock, NWB 21/2014 S. 1550; Schöneborn, NWB 27/2012 S. 2250Die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer sowie einzelner Teile daraus steht seit Jahren zur Diskussion. Nachdem der (BStBl 2014 II S. 531) bereits die Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer im Rahmen der Körperschaftsteuer als verfassungsgemäß eingestuft hat (vgl. Karrenbrock, NWB 21/2014 S. 1550), hat er sich nunmehr mit der Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Hinzurechnung von Miet- und Pachtaufwendungen nach § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG auseinandergesetzt. Mit Urteilen vom - I R 70/12 NWB XAAAE-73558 und I R 21/13 NWB DAAAE-73556 bestätigt der I. Senat des [i]Grundlagen „Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen“ NWB TAAAE-52365BFH dabei seine Linie, die er mit Beschluss vom - I B 128/12 (BStBl 2013 II S. 30) vorgezeichnet hatte. Demnach bestehen keinerlei Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Hinzurechnungsvorschrift. Auslöser der Diskussion war der NWB IAAAE-04693 an das BVerfG (vgl. Karrenbrock/Petrak, NWB 15/2012 S. 1208). Darin äußerte das Finanzgericht Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften betreffend Zinsen, Mieten und Pachten und legte diese Rechtsfrage zur Vorabentscheidung nach Art. 100 GG dem BVerfG vor (Az. be...