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NWB Nr. 44 vom Seite 3307

Bundesrat stimmt Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung (BsGaV) zu

[i]Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung NWB KAAAE-43902 Der Bundesrat hat der Verordnung zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstätten nach § 1 Absatz 5 des Außensteuergesetzes (Betriebsstättengewinnaufteilungsverordnung – BsGaV) am zugestimmt. Durch die Verordnung soll das Ergebnis des OECD-Betriebsstättenberichts 2010 in innerstaatliches Recht umgesetzt werden. Dieser Bericht beruht auf dem international entwickelten Grundsatz zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf die grenzüberschreitende Aufteilung der Einkünfte zwischen einer Betriebsstätte und dem Unternehmen, zudem sie gehört.

Durch die Rechtsverordnung soll noch konkreter als im Gesetz (vgl. § 1 Abs. 5 AStG) sichergestellt werden, dass von Steuerpflichtigen und Verwaltung wettbewerbsneutrale und im internationalen Kontext akzeptable Lösungen gefunden werden, die auf den international anerkannten Grundsätzen für die Einkünfteaufteilung von Betriebsstätten basieren. – Die BsGaV ist im BGBl 2014 I S. 1603 verkündet worden.

[i]Haversath, IWB 19/2014 S. 709; Lagarden, IWB 19/2014 S. 719; Kraft, NWB 36/2014 S. 2705Zur Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes regelt die Rechtsverordnung für inländische Unternehmen mit einer in einem anderen Staat gelegenen Betriebsstätte sowie für ausländi...