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Betriebsvorrichtungen
Bedeutung im Steuerrecht
Die Frage, ob eine Betriebsvorrichtung vorliegt, erschließt sich im Steuerrecht aus dem Gesetzeszusammenhang. Dabei können Sinn und Zweck der Normen eine variierende Auslegung erfordern. Weiterhin ist die bewertungsrechtliche Vorgabe für die Verwendung des Begriffs zu beachten, nach der Betriebsvorrichtungen vom Grundvermögen bzw. Grundstück auszuklammern sind. In der nachfolgenden Fallstudie werden zunächst die maßgebenden bewertungsrechtlichen Grundlagen des Abgrenzungserlasses der Finanzverwaltung dargestellt. Sodann werden die künstliche Herauslösung aus dem Grundstücksbegriff im Hinblick auf die Grunderwerbsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Umsatzsteuer sowie die Unternehmensbewertung fallbezogen gewürdigt und anschließend die steuerrechtlichen Einzelerkenntnisse in den Gesamtzusammenhang gebracht. Deutlich wird dabei die praktische Bedeutung, ob eine Anlage als Betriebsvorrichtung zu qualifizieren ist oder nicht.
I. Ausgangssachverhalt der Fallstudie
Hannes Herbst ist Steuerberater und Inhaber einer mittelständischen Kanzlei in Hamburg. Er bereitet sich zurzeit als Referent auf das Seminar der Steuerberaterkammer zum Thema „Betriebsvor...