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BFH  - VII R 58/13 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: BranntwMonG § 132 Abs 1 Nr 4, BranntwMonG § 139, BrStV § 29

Rechtsfrage

Erhebung von Branntweinsteuer auf vergällten Branntwein, weil dieser entgegen der in der Erlaubnis vorgesehenen Zweckbestimmung verwendet worden sei.

Ist die Verwendung des vergällten Branntweins außerhalb der Räumlichkeiten des Erlaubnisscheininhabers aber unter dessen Aufsicht noch als Verwendung innerhalb der vorgesehenen Zweckbestimmung anzusehen?

Branntweinsteuer; Erlaubnis; Steuerentstehung

Fundstelle(n):
ZAAAE-77036

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