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Einkommensteuer | Anschaffungskosten für ein Grundstück sind keine außergewöhnlichen Belastungen
(1) Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behinderungsgerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastungen i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen. (2) Sie entstehen nicht zwangsläufig. Denn sie sind nicht vornehmlich der Krankheit oder Behinderung geschuldet, sondern in erster Linie Folge des frei gewählten Wohnflächenbedarfs des Stpfl. (Bezug: § 33 EStG).
Die klagenden Ehegatten errichteten in den Jahren 2009 und 2010 zu eigenen Wohnzwecken einen Bungalow. Die Frau leidet unter Multipler Sklerose (Grad der Behinderung von 80 %). Aufgrund der behinderungsbedingten Anforderungen an die Wohnfläche entschied sich das Ehepaar nach fachkundiger Beratung für einen eingeschossigen Bungalow. Die gegenüber einem mehrgeschoss...