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Stationärer Fachhandel contra Onlinehandel
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB GAAAE-75282 Durch die Intensivierung des Wettbewerbs und der mangelnden Kundenberatung beim Internetvertrieb befürchten Hersteller Imageschäden für ihre Produkte. Sie versuchen daher, den Internetvertrieb einzuschränken, indem sie ihn entweder ganz untersagen oder zumindest den Vertrieb über Verkaufsplattformen wie eBay verhindern möchten. Die Rechtsprechung und das Bundeskartellamt befassen sich in zunehmendem Maße mit der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen des Onlinehandels kartellrechtlich zulässig sind.
Ausführlicher Beitrag s..
Kann ein Hersteller den Internetvertrieb generell verbieten?
[i]Generelles Verbot für den Internetvertrieb ist unzulässig Ein generelles Verbot des Internetvertriebs ist unzulässig. Die EU-Kommission hat in ihren Leitlinien zu vertikalen Beschränkungen klargestellt, dass jedem Händler ein Internetvertrieb möglich sein soll. Wirtschaftliche Interessen des Herstellers und die Sorge um das Markenimage rechtfertigen auch nach der Rechtspraxis des EuGH kein Totalverbot des Onlinehandels. Den Herstellern sollen gleichwohl Gestaltungsspielräume zur Steuerung ihrer Internetvertriebswege verbleiben. Hierunter kann die Vorgabe für den Onlinehändler fall...