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FG Münster 21.07.2014 5 K 2767/13 E, BBK 20/2014 S. 939

Steuerrecht | Computer-Zeitschriften steuerlich nicht absetzbar

Ein angestellter Netzwerkadministrator kann die Kosten für die Zeitschriften „PC-Magazin“, „c´t“, „PC-Welt“ sowie „ELV“ nicht als Werbungskosten absetzen. Diese Zeitschriften können nämlich vorrangig privat genutzt werden. Nach dem FG richten sich diese Zeitschriften [i]Vornehmlich private Nutzung überwiegend an private PC-Nutzer und behandeln Themen wie PC-Spiele, digitale Fotografie oder einfache Programmierarbeiten. Nach dem FG darf der Beleg im Übrigen nicht nur die Angabe „Fachzeitschrift“ enthalten; denn der Zeitschriftenhändler kann die Einordnung als Fachzeitschrift nicht beurteilen. Erforderlich sind nach dem FG der genaue Titel der Zeitschrift bzw. des Buchs sowie der Name des Käufers.

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Bernd Rätke