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BFH 26.6.2014 VI R 94/13, BBK 20/2014 S. 938

Lohn und Gehalt | Verbilligter Beteiligungserwerb als Arbeitslohn

Der verbilligte Erwerb einer GmbH-Beteiligung kann zu Arbeitslohn des Käufers führen, wenn der Preisnachlass für die Tätigkeit des Käufers als Arbeitnehmer gewährt wird. Dabei kann es sich um ein bereits bestehendes oder vergangenes Beschäftigungsverhältnis handeln, aber auch um eine künftige Beschäftigung des Käufers bei der GmbH.

Beispiel

[i]Preisnachlass wegen künftiger AnstellungX ist Alleingesellschafter der X-GmbH. Er verkauft dem A einen Anteil von 5 % zu einem Preis von 10.000 € anstatt zu fremdüblichen 15.000 €, um A als Geschäftsführer für die X-GmbH zu gewinnen. Der Preisnachlass von 5.000 € stellt bei A Arbeitslohn im Sinne einer Vorabvergütung dar, die ihm von einem Dritten, nämlich dem X, und nicht von seinem künftigen Arbeitgeber, der X-GmbH, gewährt wird.

Hinweis:

[i]Kein Arbeitslohn bei privater VeranlassungKein Arbeitslohn liegt h...