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Bilanzierung | Wertaufholung nach Wechsel vom Halb- zum Teileinkünfteverfahren
Eine Wertaufholung auf eine GmbH-Beteiligung ist unter dem Anwendungsbereich des Teileinkünfteverfahrens nur zu 40 % steuerfrei . Dies gilt auch dann, wenn die frühere Teilwertabschreibung während des Halbeinkünfteverfahrens vorgenommen worden war und sich damit im Umfang von 50 % steuerlich nicht ausgewirkt hatte .
[i]Bewusste Entscheidung des GesetzgebersNach dem FG Münster hat der Gesetzgeber mit dem Übergang vom Halbeinkünfte- zum Teileinkünfteverfahren ab dem VZ 2009 bewusst in Kauf genommen, dass sich Wertzuschreibungen nunmehr mit 60 % steuerlich auswirken. Nach dem FG führt die Teilwertabschreibung und anschließende Wertaufholung im Saldo zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 10 %.
A [i]Gewinnauswirkung in Höhe von 10 %hält seit 2000 eine Beteiligung an der X-GmbH (Bilanzwert zum : 100.000 €). Im Jahr 2001 nimmt er eine Tei...