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StPO §§ 421 bis 429

Sechstes Buch: Besondere Arten des Verfahrens

2a. Abschnitt: Beschleunigtes Verfahren [1]

§§ 421 bis 429 (weggefallen)

Fundstelle(n):
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SAAAE-74938

1Anm. d. Red.: Überschrift eingefügt gem. Gesetz v. (BGBl I S. 3186) mit Wirkung v. 1. 12. 1994.

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