StPO § 34
Erstes Buch: Allgemeine Vorschriften
Vierter Abschnitt: Gerichtliche Entscheidungen und Kommunikation zwischen den Beteiligten
§ 34 Begründung anfechtbarer und ablehnender Entscheidungen
Die durch ein Rechtsmittel anfechtbaren Entscheidungen sowie die, durch welche ein Antrag abgelehnt wird, sind mit Gründen zu versehen.
Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
SAAAE-74938