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OLG Brandenburg 19.03.2014 11 U 215/12, NWB 42/2014 S. 3145

Insolvenzrecht | Insolvenzverschleppungshaftung des insolventen GmbH-Geschäftsführers für Insolvenzgeld

Verletzt der Geschäftsführer seine ihm obliegende Insolvenzantragspflicht (§ 15a InsO), haftet er zwar gegenüber den Gesellschaftsgläubigern wegen einer Schutzgesetzverletzung auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 2 BGB); da die Bundesanstalt für Arbeit als öffentlicher Leistungsträger aber selbst nicht in den Schutzbereich des § 15a InsO fällt (vgl. , BGHZ 108 S. 134 – zu § 64 Abs. 1 GmbHG a. F.), kommt eine Haftung des GmbH-Geschäftsführers ihr gegenüber wegen des gezahlten Insolvenzgelds allenfalls unter dem Gesichtspunkt [i]Arbeitshilfe „Mandanten-Merkblatt: Pflichten des Geschäftsführers in der Unternehmenskrise“ NWB PAAAC-96021einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung (§ 826 BGB) in Betracht. Da ein Anspruch dieses Inhalts aber (bereits dann) als Insolvenzforderung (§ 38 InsO) zu qualifizieren ist, wenn der anspruchsbegründende Tatbestand schon vor der Verfahrenseröffnung abgeschlossen ist, ohne das...