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NWB Nr. 42 vom Seite 3208

Vier Wochen, ein Monat und die Sache mit dem Monatsende

Diese interessanten Ausführungen zum Thema „Kündigung zum Monatsende“ wollten wir Ihnen nicht vorenthalten. Bei dem Schreiben handelt es sich um das Antwortschreiben eines Insolvenzverwalters auf die Bitte um Korrektur des Datums seiner Kündigung vom 28. auf den 30. des Monats (also auf das Monatsende).

Dies ist die Kopie eines Schriftstücks, das uns ein Leser zur Veröffentlichung geschickt hat. Haben auch Sie Stilblüten oder Anekdoten aus Ihrem Berufsleben, die sich in anonymisierter Form für eine Veröffentlichung eignen? Dann schreiben Sie uns. Jede veröffentlichte Zuschrift honorieren wir mit einer Flasche Single Malt Whisky, wahlweise mit einer Flasche Champagner.