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FG des Landes Sachsen-Anhalt Beschluss v. - 3 K 1707/09 EFG 2014 S. 1803 Nr. 20

Gesetze: FGO § 74, AO § 182 Abs. 1 S. 1, EStG § 10d, KStG § 8 Abs. 1 S. 1, GewStG § 10a

Aussetzung zulässiger Klageverfahren gegen Folgebescheide bis zur formellen Bestandskraft geänderter Grundlagenbescheide

Leitsatz

1. Klageverfahren wegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrags für 2007 (Folgebescheide) sind bis zum Eintritt der (formellen) Bestandskraft der Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den (Grundlagenbescheide) auszusetzen, wenn zumindest die begründete Aussicht besteht, dass die Grundlagenbescheide mit – nicht offensichtlich unzulässigen – Einsprüchen angefochten werden.

2. Hiervon kann eine Ausnahme zu machen sein, wenn gegen den Folgebescheid Einwendungen vorgebracht werden, die nicht die im Grundlagenbescheid getroffenen Regelungen betreffen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1803 Nr. 20
BAAAE-74640

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