Aussetzung zulässiger Klageverfahren gegen Folgebescheide bis zur formellen Bestandskraft geänderter Grundlagenbescheide
Leitsatz
1. Klageverfahren wegen Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrags für 2007 (Folgebescheide) sind bis zum Eintritt der
(formellen) Bestandskraft der Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer
und des vortragsfähigen Gewerbeverlusts auf den (Grundlagenbescheide) auszusetzen, wenn zumindest die begründete
Aussicht besteht, dass die Grundlagenbescheide mit – nicht offensichtlich unzulässigen – Einsprüchen angefochten werden.
2. Hiervon kann eine Ausnahme zu machen sein, wenn gegen den Folgebescheid Einwendungen vorgebracht werden, die nicht die
im Grundlagenbescheid getroffenen Regelungen betreffen.
Tatbestand
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1803 Nr. 20 BAAAE-74640
In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende
NWB-Paket und testen Sie dieses
kostenfrei
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.